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Richtlinie für neues Filmfinanzierungsmodell

Nachdem die Bundesregierung im Oktober beschlossen hat, die Produktion von Kinofilmen in Deutschland mit 60 Millionen Euro jährlich zu fördern, liegt jetzt die vorläufige Richtlinie für das neue Filmfinanzierungsmodell vor. Das entsprechende Anreizmodell soll Anfang 2007 in Kraft treten.

Die Filmförderungsanstalt teilt mit, das Team um Projektleiterin Christine Berg (vorher Geschäftsführerin der MSH) werde derzeit aufgestellt, die Vorbereitungen für die Informationstour mit den Länderförderern liefen auf Hochtouren. Die Tour beginne am 13. Dezember mit dem Medienboard Berlin-Brandenburg in Potsdam-Babelsberg.
Die FFA weiter: „Jetzt steht auch die lang erwartete vorläufige Richtlinie für das Fördermodell. Die vorläufigen Maßgaben zum ‚Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland’ umfassen sämtliche Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen, beispielsweise für den Eigenanteil, für die Mindesthöhe der in Deutschland ausgegebenen Herstellungskosten oder für den Kulturellen Eigenschaftstest. Darüber hinaus gibt die Richtlinie dem Antragsteller detailliert Auskunft über Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie über das gesamte Antragsverfahren.

„Die Richtlinie gilt solange als vorläufig, bis eine Genehmigung des neuen Anreizmodells durch die Europäische Kommission erfolgt ist.“

Die vorläufige Richtlinie steht auf der Website des Kulturstaatsministers zum Download bereit.

VdAP-Mitgliedern schicken wir die Richtlinie auch gerne per E-Mail zu, bitte kurze Nachricht an info[at]vdap.org!

7.12.2006


 


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